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Unser UV-C Luftentkeimungsgerät ist jetzt
zu 90% förderfähig

Ab 1. Januar 2021 werden bis zu 90% der Kosten bei der Anschaffung eines UV-C Luftentkeimungsgerätes erstattet.

Informationen zur Förderung von Luftentkeimungsgeräten in der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung
In den Corona-Überbrückungshilfen III der Bundesregierung werden rückwirkend ab 1. Januar 2021 Luftfilteranlagen wie unser UV-C Luftentkeimungsgerät als Hygienemaßnahmen zu 90% gefördert.

Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %


Die Überbrückungshilfe III greift bei Unternehmen, die einen Umsatzrückgang durch Corona zwischen November 2020 und Juni 2021  von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum selben Monat im Jahr 2019 verzeichnet haben.

Alle weitere Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie unter Absatz 2.4 Ziffer 7: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur Überbrückungshilfe III

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