Für die Gastro-Betriebe wird wohl ein generelles Hygienekonzept für Gastronomie mit Corona gelten beziehungsweise muss jeder Gastronom ein Schutzkonzept einreichen. Es kann von Bundesland zu Bundesland Veränderungen geben, doch an etliche Grundregeln hat sich jeder Inhaber zu halten.
Hygiene für die Gäste
Zu den sinnvollen Maßnahmen gehören als neues Element Schnelltests, die zügig durchgeführt werden können. Wer sie nicht selbst anbietet, setzt einen negativen Test als Bedingung voraus, damit der Gast überhaupt Platz nehmen kann. Dieser sollte sich außerdem vorher angemeldet haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Gäste müssen sich vielerorts registrieren, damit mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden können. Diese sinnvolle Maßnahme schützt gegebenenfalls vor spontanen Besuchen, die nicht so einfach zu handhaben sind.
Das ist am einfachsten auf digitalem Wege über einen QR-Code und das Handy möglich.
Wo es nicht anders geht, wird weiterhin mit Zetteln gearbeitet. Diese Vorschrift sollte nur befolgt werden, wenn es dazu tatsächlich einen Erlass gibt. Falls es keinen gibt, sollte die Registrierung im Sinne des Datenschutzes wegfallen. Datenlisten dürfen auf keinen Fall für andere Gäste einsehbar sein.
Jeder Gast wird vom Personal an einen Tisch geführt. Außerdem sind sehr viel weniger Gäste erlaubt. Diese müssen Masken tragen, wenn sie nicht am Platz sitzen und essen, und bei jedem Gang die Möglichkeit haben, zu anderen Gästen den Mindestabstand zu wahren. Wie viele Gäste an einem Tisch sitzen dürfen, kann unterschiedlich geregelt sein. Personen eines Hausstandes dürfen zusammensitzen.
Die Gäste werden über Plakate und andere geeignete Maßnahmen über die geltenden Hygienevorschriften im Restaurant informiert. Wer sich diesen verweigert, muss des Hauses verwiesen werden. Zudem sind Gäste ausgeschlossen, die in den letzten 14 Tagen an Covid-19 erkrankt waren, in diesen Tagen Kontakt zu einem Corona-Patienten hatten oder aktuell grippeähnliche Symptome zeigen.
Tische, WCs und Service
Die Tische haben mindestens 1,50 Meter Abstand voneinander, mancher Gastronom hat sogar Kunststoffwände dazwischen aufgebaut. Wo Tische und Stühle nicht weggeräumt werden können, beispielsweise in den Innenräumen, müssen dazwischenliegende Tische gesperrt werden. Zu diesem Zweck gibt es Aufsteller, es hilft auch ein Absperrband.
Zudem stehen laut Hygienekonzept Vorlage am besten mehrfache Desinfektionsspender zur Verfügung. Hierbei ist auch an die WCs zu denken. Diese sind zusätzlich mit Seife und Einmalhandtüchern sowie ausreichenden Mülleimern auszustatten. Auch sollten die WCs nicht nur gereinigt, sondern auch desinfiziert werden, und das möglichst mehrfach am Tag. Nicht zuletzt müssen Restaurants dafür sorgen, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig dort aufhalten. Als sinnvoll hat sich ein Leitsystem erwiesen.
Buffets sind bei strengen Regelungen nicht erlaubt. Es wird am Platz serviert. Speisekarten sind dabei am besten abwischbar oder als gedruckte Kopie zur Verfügung zu stellen. Letztere wird nach der Bestellung fachgerecht entsorgt.
Kontaktloses Bezahlen ist zu empfehlen, Bargeld nach Möglichkeit zu vermeiden.
Hygiene für die MitarbeiterDas Personal trägt selbstverständlich ebenfalls Masken. Dasselbe gilt meistens für die Mitarbeiter in der Küche. Hier kann bei einem Mindestabstand je nach Bundesland die Maskenregel entfallen. Insgesamt ist so viel Abstand wie möglich zu den Gästen wie zu den Kollegen zu halten.
Auch für die Arbeiten im Hintergrund gelten strenge Regeln. So müssen alle Kontakte an Geräten und Mobiliar wie beispielsweise Eingabetasten und Oberflächen, aber auch Türklinken und anderes regelmäßig abgewischt und desinfiziert werden.
Die Mitarbeiter sollen gut auf sich achtgeben. Dazu gehören das regelmäßige Händewaschen, der Verzicht (wo möglich) auf öffentliche Verkehrsmittel, die korrekte Husten- und Niesetikette und der Abstand zu den Kollegen. Auch im Pausenraum darf sich nur eine begrenzte Menge an Menschen gleichzeitig aufhalten.
Bei Krankheit, Unwohlsein und grippeähnlichen Symptomen hat der Mitarbeiter sich unverzüglich abzumelden. Sollte er tatsächlich an Covid-19 erkrankt sein, ist darüber sofort der Arbeitgeber zu informieren, damit die richtigen Maßnahmen getroffen werden können.
Für die Mitarbeiter sollten Atemschutzmasken und Einmalhandschuhe bereitgestellt werden. Diese können bei Bedarf auch an Gäste abgegeben werden.
Wichtig ist es, zur eigenen Sicherheit alle Mitarbeiter korrekt einzulernen und die Schutzmaßnahmen penibel einzuhalten. Es drohen ansonsten hohe Strafen im fünfstelligen Bereich.
PDF-Vorlage für Hygiene nach der Corona-Pandemie
Das Hygienekonzept der Gastronomie zu Corona als PDF lässt sich hier herunterladen.