Wir alle werden in den nächsten Monaten schrittweise in die Normalität zurückkehren können. Wenn ein gewisser Anteil der Bevölkerung Immunität gegen Sars-Cov-2 erlangt hat, wird der Gesetzgeber nach und nach Beschränkungen aufheben. Es ist zu erwarten, dass zum Beispiel bei der Aufhebung der Maskenpflicht die Räumlichkeiten bevorzugt werden, die eine Anlage zur Luftreinigung betreiben.
In den Medien sind die so genannten Hepa-Filter am bekanntesten. Genannt werden hier unter anderem HEPA-13- und HEPA-14-Filter.
Bei dem Begriff Hepa-Filter muss man aber sehr aufpassen. Amerikanische Filtersysteme werden nur mit „ HEPA“ ohne Ziffer benannt. Diese entsprechen der europäischen Einstufung HEPA-13. Filter dieser Bauart filtern Schwebstoffe bis ca. 0,3 Mikrometer aus der Raumluft. Corona-Viren haben aber eine Größe von 0,06 bis 0,16 Mikrometern. Aus diesem Grund ist eine europäische Filtereinstufung der Klasse Hepa-14 zwingend notwendig!
Filterklassen niedriger als 13 sind so genannte HEPA-Filter, Filterklassen oberhalb von 14 werden als Ulpa-Filter bezeichnet.
Alle Filterarten haben den großen Nachteil der Folgekosten und der schwierigen Handhabung nach einer gewissen Betriebsdauer.
- In der Regel müssen die Filter nach ca. sechs Monaten gewechselt werden. Die Kosten für einen Ersatzfilter liegen i.d.R. bei ca. 70 €. Geräte für Räume bis zu 200 m³ Raumvolumen haben meistens zwei Filter verbaut.
- Ggf. können die Filter nicht durch jede beliebige Person getauscht werden. Unter Umständen sind hierfür geeignete Schutzmaßnahmen wie Schutzanzüge und Atemschutz (kein Mundschutz) notwendig.
Unser Gerät filtert bei der Entkeimung über UV-C nichts aus der Luft heraus. Daher sind die oben genannten Einstufungen für uns irrelevant. Bei der Entkeimung über UV-C werden die in der Luft befindlichen Bakterien, Viren und Pilzsporen abgetötet. Die genannten Mikroorganismen verbleiben in der Luft, sind, nachdem sie das Gerät verlassen haben, aber völlig unbedenklich. Fachmännisch nennt man es inaktiviert.